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Beratung von Institutionen und Behörden

Institutionen können auf vielfältige Weise mit Grenzverletzungen konfrontiert sein. Dazu gehören sexualisierte Grenzverletzungen, Stalking, Mobbingsituationen, Gewalt und Korruption.

Unser Beratungsangebot umfasst:

  Abklärung von Vorwürfen
  Threat Management (Risiko-einschätzungen)
  Beratung von Betroffenen
  Coaching von Führungsleuten
  Konfliktmanagement
  Fall-Management für HR Verantwortliche
  Medienkontakte
  Ethische Fragestellungen und Dilemma
  Design berufsethischer Standards
  Design und Konzeption von Curricula und Weiterbildungsveranstaltungen
  Controlling
  Audit und Zertifizierungen

Durch bestehende Vernetzungen können fallweise andere Fachleute in den Prozess einbezogen werden.

Welche Institutionen und Behörden sind angesprochen:

  Gesundheits- und Sozialbereich
  Spitäler, Pflegeeinrichtungen
  Beratung von Betagtenheime, Behinderten-Institutionen, Einrichtungen der JugendhilfeBetroffenen
  Behörden
  Fachverbände
  Bildungsbereich
  Freizeitbereich
  Justiz
  Polizei und Militär
  Personaladministration
  Kirche

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.


Beratung von Ermittlungsbehörden und Gerichten

Grenzverletzungen erfordern eine integrierende Sichtweise, wo juristische, kriminalistische, psychologische, medizinische, aufsichtsrechtliche Aspekte sowie Fragen der persönlichen Sicherheit berücksichtigt werden müssen. Die unabhängige Beratung kann schon alleine durch ihre Position eine andere Perspektive aufzeigen.

  Abklärung von Vorwürfen im Auftrag von Ermittlungsbehörden
  Begutachtungen
  Assessment und Risikobeurteilungen
  Profiling
     
  Prozedurale Aspekte: Vorgehensweise, Konsequenzen
  Rechtsethische Überlegungen
  Konzeptionsfragen
  Fall Management
     
  Aus- und Weiterbildung
  Design von Curricula
     
  Mediationsverfahren
  Experte in Gerichtsverfahren
  Controlling
     
  Beratung von Anwälten


Assessment

Im Hinblick auf Rehabilitationsprogramme wurden Assessmentverfahren für missbrauchende Fachleute entwickelt. Institutionen und Behörden müssen oft unter Druck entscheiden, ob eine bestimmte Person weiterhin ihre Arbeit ausführen kann, resp. welches Riskio für Wiederholungstaten besteht. Ein Assessment ist kein Ermittlungsverfahren (finding of facts), sondern setzt ein kooperatives Verhalten seitens angeschuldigter Fachleute voraus – ohne Problembewusstsein würde ein Rehabilitationsprogramm keinen Sinn machen. Mittels des Assessment sollen zu Grunde liegende Ursachen erfasst werden. Darauf basierend kann eine individuelle Behandlungsstrategie im Sinne eines Boundary Trainings (Rehabilitationsprogramm) festgelegt werden.
 
Eine berufliche Reintegration nach PSM muss stets durch ein Monitoring begleitet werden.

  Assessment
  Dynamisch-klinische Prognostik
  Individuelle Rehabilitationsprogramme (Boundary Trainings-Programme)
  Monitoring

Das klininische Assessment kann fallweise durch testpsychologische Verfahren ergänzt werden. Es besteht eine etablierte Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachleuten.



Dr. med Werner Tschan | PO Box 475 | CH-4012 Basel
Fon 0041 61 331 61 13 | E-Mail
info@bsgp.ch