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Informationen für Opfer und Angehörige
Sexuelle Belästigungen
Diese Ausführungen richten sich an Betroffene und ihre Angehörigen und stellen mögliche Vorgehensweisen im Falle von sexuellen Belästigungen oder Übergriffen durch Fachpersonen vor. Selbstverständlich gibt es auf Seiten der Opfer wie auf Täterseite immer sowohl Frauen wie Männer. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir uns zugunsten einfacherer Formulierungen sprachlich auf die männliche Form (Klient, Patient resp.Therapeut, Arzt) beschränken.
Wie erhalten Sie Beratung und Hilfe, wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Opfer eines sexuellen Übergriffes in einer Behandlung, Beratung, Therapie, Seelsorge, im Erziehungs- und Freizeitbereich, oder am Arbeitsplatz wurden?
Beispiele:
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Ein Patient berichtet Ihnen, dass er in der Aufwachphase nach einem operativen Eingriff durch einen Pfeger oral vergewaltigt wurde, d.h. dass der Pfleger ihm einen "blow job" verpasst hat. Was tun? |
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Eine Frau wendet sich an eine Opferberatungsstelle, weil sie während der diagnostischen Abklärungen auf der Notfallstation eines Universitätsspitals durch den diensthabenden Arzt mehrmals im Intimbereich berührt wurde. Der Arzt griff ihr mehrmals in die Unterhose, und streichelte sie im Vulvabereich. Obwohl sie sich wehrte, wiederholte der Arzt mehrmals seine Grenzverletzungen. |
Diese Ausführungen sollen Ihnen eine bessere Beurteilung ermöglichen, ob sich eine Fachfrau oder ein Fachmann in ihrer resp. seiner Berufsausübung korrekt verhält. Beim Durchlesen und Überdenken mögen sich Gesichtspunkte ergeben, die für Sie neu und möglicherweise erschreckend sind. Als informierte Person können Sie jedoch Ihre Interessen besser geltend machen und gegebenenfalls Einhalt gebieten, wenn die Umstände es erfordern.
Das grundsätzliche Ziel jeder Beratung oder Behandlung besteht darin, Ihnen bei ihren Schwierigkeiten zu helfen, ein Leidern zu lindern oder zu heilen oder ein Problem zu meistern. Sie sollen inskünftig besser in der Lage sein, Ihr Leben zu bewältigen und sich besser gewappnet fühlen, den Schwierigkeiten zu begegnen. Ferner sollen Sie mehr Selbstsicherheit erlangen, sich mehr auf Ihre eigenen Wahrnehmungen und Urteile verlassen können, Stress besser ertragen und sich allgemein mehr an Ihrem Leben freuen können. Leider gibt es auch Fälle, bei denen sich eine professionelle Beratung negativ auswirkt.
Die meisten Fachleute üben ihre Tätigkeit gewissenhaft und zum Wohle ihrer Klienten aus. Sie halten in ihrer Arbeit die berufsethischen Richtlinien ein. Einige missbrauchen jedoch das Vertrauen ihrer KlientInnen und befolgen die erwähnten Grundsätze nicht. Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die verschiedensten Berufsgruppen, wie Psychologen, Psychiater, Sozialarbeiter, Seelsorger, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Ärzte, Ehe- und Familienberater, Lebensberater, Leiter bei Freizeitaktivitäten sowie Ausbildner, Dozenten und Lehrpersonen.
Für die Situation am Arbeitsort gelten etwas andere Überlegungen, sie sind deswegen gesondert aufgeführt. Als Angestellter stehen Sie in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu Ihren Mitarbeitern und Vorgesetzten. Wenn Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlen, hat Ihr Arbeitgeber für Ihren Schutz besorgt zu sein. Nach geltendem Recht ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet.
Die grundsätzlichen Überlegungen gelten für alle Beziehungen, die durch ein Abhängigkeitsverhältnis gekennzeichnet sind, wo Macht ausgenützt und zum Erlangen von Vorteilen missbraucht werden kann.
Ihre Rechte als Patient oder Klient
In der Regel bestimmen Sie selbst, an wen Sie sich für eine Behandlung oder Beratung wenden wollen. Oft empfiehlt es sich, zu Beginn zwei oder drei verschiedene Fachleute zu kontaktieren, um zu einem Entscheid zu kommen, bei wem Sie eine Behandlung aufnehmen möchten. Es kann auch sinnvoll sein, dass Sie ihren Entscheid überdenken möchten. Sie dürfen Ihrem Arzt zur Behandlung jederzeit Fragen stellen. Dies umfasst insbesondere Dauer und Kosten einer Behandlung. Fragen über Behandlungsmethode, Vorgehensweise, über Aus- und Weiterbildung sowie spezifische Berufserfahrung gehören ebenso dazu.
Sie können mit wem Sie möchten jederzeit über Ihre Behandlung sprechen der Arzt hingegen ist an seine berufliche Schweigepflicht gebunden. Sie sollten mit Ihrem Arzt allfällige Ausnahmen besprechen (beispielsweise Krankenkasse). Ihr Therapeut muss für alle therapeutischen Schritte Ihre Zustimmung erhalten (Man nennt dies informed consent). Sie dürfen selbstverständlich etwas zurückweisen oder ablehnen, mit dem Sie sich nicht einverstanden erklären können. Es ist auch Ihr Recht, eine Behandlung jederzeit zu beenden. Beachten Sie allfällige Fristen, wenn Sie Termine absagen. Sie müssten sonst die Kosten persönlich tragen.
Was, wenn Ihnen der Arzt gefällt?
Es ist völlig normal, dass eine Person zu ihrem Arzt positive Gefühle entwickelt. Dass sich eine Stimmung von Vertrautheit und Liebe gegenüber derjenigen Person einstellt, die sich Ihren annimmt und Sie unterstützt. Diese Zuneigung kann sehr intensive Formen annehmen, auch erotische und sexuelle Gefühle können auftreten. Es kann hilfreich sein, solche Entwicklungen mit Ihrem Arzt zu besprechen, um deren Bedeutung zu verstehen. Eine sorgetragende und ethisch verantwortungsvolle Fachprsont wird dieses Vertrauen nie zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen und beispielsweise einen sexuelle Kontakt vorschlagen oder die Behandlung beenden, um mit Ihnen ein sexuelles Verhältnis eingehen zu können.
Wenn sexuelle Gefühle auftreten, kann das Gespräch darüber hilfreich sein, nie sind jedoch intime Kontakte als Teil einer Behandlung zu verstehen. Der Schaden für Patienten ist durch viele Untersuchungen belegt und beeinträchtigt in erster Linie die Fähigkeit, jemandem zu vertrauen. Die negativen Auswirkungen können sich möglicherweise sofort bemerkbar machen. Unter Umständen kann es auch Jahre dauern, bis jemand das Unrecht realisiert, das ihm angetan wurde. In einigen Ländern sind sexuelle Kontakte mit Patienten unter Strafe gestellt.
Wann stimmt eine Behandlung nicht mehr?
Dass eine Fachperson ihre Empfindungen auch körperlich ausdrückt, ist ja selbstverständlich. Ein Handschlag zur Begrüssung, ein aufmunternder oder bestätigender Klaps auf die Schulter, eine tröstende Umarmung das mag alles stimmig sein. Sie selbst können am besten beurteilen, wie diese Berührungen auf Sie wirken. Sobald etwas stattfindet, das Sie nicht mögen, das Ihnen zu nahe geht, das Sie belästigt, bitten Sie Ihr Gegenüber um Einhalt und teilen Ihre Einwände mit. Ein respektvoller und verantwortlicher Arzt wird Ihre Gefühle beachten.
Sie mögen sich unwohl fühlen, wenn sich jemand in sexueller Art und Weise Ihnen gegenüber verhält. Vertrauen Sie Ihrem Eindruck. Denken Sie nicht, das wird schon ok sein, wenn Sie das Gegenteil empfinden. Es gibt viele Warnzeichen, dass sich Ihnen eine Fachperson in sexueller Absicht nähert. Beispielsweise kann ein Arzt seine fachliche Stellung aufgeben und mit Ihnen über seine persönliche Situation zu sprechen beginnen. Oder er überrascht Sie mit netten Geschenken, schreibt Ihnen persönliche Briefe oder versucht Ihnen Beweise für seine Liebe zu liefern. Die missbrauchende Fachperson mag sich als einzige Person hinstellen, die Ihnen helfen kann. Er schreibt Ihnen womöglich vor, wie Sie sich zu verhalten haben.
Eine rote Warnlampe muss aufleuchten, wenn Ihnen ein Arzt/Therapeut/Pfleger von eigenen sexuellen Gefühlen und Erfahrungen berichtet, oder von der Attraktion zu sprechen beginnt, die Sie auf ihn ausüben. Das selbe gilt für sexuell gefärbte Bemerkungen oder Verhaltensweisen und Berührungen Ihnen gegenüber. Das Gesundheitswesen kennt eine Vielzahl einzelner Fachrichtungen diese Ausführungen gelten sinngemäss für alle Medizinalpersonen.
Wann stimmt eine seelsorgerische Beratung nicht mehr?
Für die Arbeitsweise eines Seelsorgers gelten die analogen Ausführungen. Ein sexueller Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das Opfer scheinbar in die intime Beziehung einwilligt. Der sexuelle Übergriff ist ein Machtmissbrauch und ein Verrat an Ihnen als gläubige Person. Die Folgen sind gelegentlich noch verheerender als im Falle eines Behandlungsmissbrauchs. Häufig geht der letzte Halt verloren, der Glaube an Gott ist erschüttert, das Vertrauen in nahestehende Menschen kann völlig abhanden kommen. Bedingt durch die Arbeitsweise mit Hausbesuchen und gemeinsamen Aktivitäten in der Kirchgemeinde können sich Grenzverletzungen in sehr subtiler Weise anbahnen. Auch da gilt: trauen Sie Ihren Gefühlen und sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre Empfindungen. Denken Sie nicht primär, dass Sie täuschen.
Wann stimmt eine Ausbildungssituation nicht mehr?
Sei es ein Sportlehrer, sei es eine Musiklehrerin, sei es ein Sprachlehrer, sei es ein Lehrmeister oder ein Hochschuldozent: Wenn von Ihnen Dinge erwartet werden, die Sie nicht mögen oder Sie unangenehm berühren, verlangen Sie Einhalt. Sexuelle gefärbte Kontakte sind in keinem Fall Bestandteil der Ausbildung und können Ihre Erfolge erheblich schmälern oder gar verunmöglichen. Dies gilt für Gewerbeschulen, Fachhochschulen, Konservatorien oder Hochschulen, es gilt auch für die betreibsinterne Ausbildung. Die Abhängigkeit gegenüber der Lehrperson kann Ihre berufliche Zukunft und Ihre Karrierepläne erheblich tangieren. Im Einzelunterricht entsteht häufig eine sehr intime und vertrauensvolle Lernatmosphäre, die Ihrem Fortschritt äussert dienlich ist, die gleiche Situation kann auch zu sexuellen Missbräuchen führen. Wenn zusätzlich körperliche Berührungen beispielsweise Korrektur der Haltung zur Ausbildungssituation gehören, können Grenzverletzungen schwierig zu erkennen sein. Trauen Sie Ihre Wahrnehmung, Sie merken wohl am besten selbst, wie stimmig eine Situation ist. Haben Sie Zweifel, sprechen Sie am besten mit einer Vertrauensperson.
Wann stimmt es am Arbeitsplatz nicht mehr?
Das Arbeitsrecht verbietet ausdrücklich jede Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu gehören anzügliche Bemerkungen, dass zur Schau stellen pornografischer Bilder, wie auch jede Form von ungewollter körperlicher Berührung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie vor derartigen Belästigungen zu schützen. Wenden Sie sich an die dafür bezeichneten betrieblichen oder öffentlichen Stellen, wenn Sie sich in Ihrer körperlichen und persönlichen Würde verletzt fühlen.
Was können Sie tun?
Wann immer Sie sich einer fachlichen Beziehung unwohl fühlen, besprechen Sie dies in erster Linie mit der jeweiligen Fachperson. Niemand sollte Sie als blöde oder ähnliches hinstellen, wenn Sie Fragen haben zum Verhalten. Akzeptieren Sie keine Drohungen! Wenn Ihr Arzt oder Ihr Ausbildner nicht zu einem offenen Dialog bereit ist, müssen Sie sich zurecht überlegen, ob dieser Ort für Sie der richtige ist. Bleiben nach einem derartigen Gespräch Zweifel zurück, sollten Sie sich weitere Schritte überlegen. Eine Möglichkeit könnte ein Gespräch mit einer Vertrauensperson sein. Oder ziehen Sie bei eine Beschwerde in Betracht? Lassen Sie sich beraten Sie behalten in jedem Fall die Entscheidung über weitere Schritte. Eine Beschwerde zu erheben oder eine Anzeige gegen einen Seelsorger, einen Lehrer oder den eigenen Arzt oder Therapeuten zu erstatten, kann für Sie sehr schwierig sein. Bedenken Sie folgendes:
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Sexuelle Kontakte in fachlichen Beziehungen verletzten stets das Auftragsverhältnis. Ein derartiges Verhalten durch einen Arzt, einen Therapeuten, einen Lehrer, oder einen Seelsorger stellt eine grobe Verletzung elementarer Berufspflichten dar. |
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Sexuelle Kontakte mit einer Fachperson sind nicht Ihr Fehler. Unabhängig von den jeweiligen Umständen können Sie ein fachlich korrektes Verhalten erwarten. Die Ausbildung, die Qualitätssicherungs-Massnahmen und die staatliche Zulassung stellen dies sicher. Die Fachperson ist dafür verantwortlich, dass die fachlichen Grenzen gewahrt bleiben. Dies kann nie Aufgabe von Ihnen als Patient oder Klient sein. |
Viele Fachleute, die mit ihren Klienten intim werden, haben solche Kontakte mit mehreren Personen. Wenn niemand zu einer Beschwerde bereit ist, kommen meistens weitere Menschen durch dieselbe Person zu Schaden.
Betrifft ein Missbrauch Ihren Arbeitsort lassen Sie sich von der Beratungsstelle des Betriebes über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren. Unter Umständen empfiehlt es sich, eine Juristin oder einen Juristen zu konsultieren. Auch hier gilt, lassen Sie sich beraten, über die weiteren Schritte haben einzig Sie zu befinden.
Vorgehensweise
Wenn Sie eine Anzeige erstatten oder eine Beschwerde erheben wollen, liegt ein mühevoller und oft langer Weg vor Ihnen. Es ist deshalb besonders ratsam, eine geeignete Unterstützung durch Personen zu haben, auf die Sie sich verlassen können. Verwandte, Freunde, Mitarbeiter, Selbsthilfegruppen, eine Folgetherapeutin, ein Rechtsanwalt, eine Opferhilfestelle können Ihnen eine wertvolle Hilfe sein, die Ihnen mehr Sicherheit gibt. Eine Folgetherapie zur Aufarbeitung Ihrer Verletzung kann sinnvoll sein. Es ist nicht erstaunlich, dass Sie verunsichert und unschlüssig sind, und den Fachleuten wenig Vertrauen entgegenbringen können. Besprechen Sie derartige Schritte und Empfindungen mit Ihrer Vertrauensperson.
Versuchen Sie eine Therapeutin oder einen Therapeuten ausfindig zu machen, die/der Erfahrung mit Opfern von sexuellen Übergriffen hat. Sie/er kann Sie in den weiteren Schritten kompetent beraten und wird Ihnen wichtige Informationen geben können. Bietet die Berufsorganisation der ausbeutenden Fachperson, die betreffende Kirchgemeinde, oder die Gewerkschaft, etc. eine entsprechende Beratungsstelle an, können Sie sich an diese Fachleute wenden. In der Regel sind die Berufsorganisationen nicht für die Berufszulassung zuständig, sie leisten jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Überwachung der Berufsausübung. Die meisten Berufsorganisationen verfügen über ein verbandsinternes Schiedsgericht bei Fragen von berufsethischen Verstössen.
Die meisten Therapeuten sowie alle Ärzte verfügen über eine staatliche Berufszulassung. Die Bewilligungsbehörde ist in der Regel den Gesundheitsministerien angegliedert und ist entweder eine Behörde oder eine öffentlich-rechtliche Institution. Mitarbeiter öffentlicher Betriebe (z.B. Spitäler) unterstehen disziplinar- und aufsichtsrechtlich den zuständigen staatlichen Behörden. Die Möglichkeit von zivil- oder strafrechtlichen Klagen müssen Sie mit einem Anwalt abklären. Ausbildner unterstehen der jeweiligen Institution, Seelsorger der jeweiligen Kirchenorganisation. Angestellte in Privatspitälern, oder Mitarbeiter in Jugendeinrichtungen, unterstehen der jeweiligen Trägerinstanz.
Benötigen Sie weitere Hilfe, können Sie sich an die öffentlichen Opferberatungsstellen wenden. Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Neben Beratung bieten diese Stellen unter Umständen auch finanzielle Hilfen an, oder sie vermitteln geeignete Fachleute für Therapien und Rechtsberatung.
Beratungsstellen
Die nachfolgende Auflistung nennt nur die wichtigsten Beratungsstellen und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die aufgeführten Stellen bemühen sich um eine fachlich und qualitativ hochstehende Beratung von Opfern und ihren Angehörigen. Es kann daraus jedoch keine Garantie abgeleitet werden, dass sich in allen individuellen Situation ein optimales persönliches Verhältnis entwickeln kann. Versuchen Sie Ihre Bedenken oder negativen Erfahrungen gegenüber der Fachperson zu formulieren, die Sie berät. Scheuen Sie sich nicht, sich an eine andere Beratungsstelle zu wenden, wenn sie an einem Ort unzureichend aufgehoben fühlen.
Wenn Ihnen Gewalt angetan wurde, sollten Sie sich an das nächste grössere Spital zur Untersuchung hinbegeben und ein ärztliches Zeugnis einholen. Die Notfallstationen dieser Spitäler sind rund um die Uhr besetzt und verfügen über geeignete Fachleute. Für eine frauenärztliche Untersuchung dürfen Sie nach einer Ärztin verlangen. Sie können jederzeit auf jedem Polizeiposten eine Strafanzeige erstatten. Für Notfälle und Hilfe vor Ort wenden Sie sich an den Polizeinotruf. Sind Kinder mitbetroffenen wenden Sie sich an die Sozialbehörden Ihrer Wohngemeinde.
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Allgemeine internationale Informationsplattform für alle Aspekte von Missbräuchen durch Fachleute.
www.advocateweb.org |
Die schweizer Zentralstelle für Familienfragen hat eine Adressverzeichnis erstellt, in dem an die 750 Adressen von Hilfs- und Beratungsstellen bei Sexueller Gewalt aufgeführt sind. Zu beziehen bei der Eidgen. Drucksachen und Materialzentrale, Bern unter der Nummer 318.809dt. (http://www.admin.ch)
Basel
PABS |
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061 279 01 49 |
Nottelefon Basel |
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061 692 91 11 |
Beratungsstelle Opferhilfe |
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061 693 44 40 |
Männerbüro Region Basel |
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061 691 02 02 |
Bern
Beratungsstelle Opferhilfe |
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031 372 30 35 |
Chur
Opferhilfe-Beratungsstelle |
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081 258 31 90 |
Genève
Femmes Viol-Secours |
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022 345 20 20 |
Lugano
Unità di intervento UIR |
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091 922 61 43 |
Luzern
Opferberatungsstelle |
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041 211 00 20 |
Lausanne
LAVI Centre de cosultation pour les victims d'infractions |
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021 320 32 00 |
St. Gallen
Beratungsstelle Opferhilfe |
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071 223 48 77 |
Winterthur
Frauen-Nottelefon |
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052 213 61 61 |
Zürich
Nottelefon und Beratungsstelle für Frauen |
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01 291 46 46 |
Mannebüro Züri |
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01 242 02 88 |
Schweiz
Dargebotene Hand |
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143 |
Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche
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147 |
FrauenMusikForum Schweiz |
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MIRA
Fachstelle zur Prävention Sexueller
Ausbeutung im Freizeitbereich,
Idastrasse 3
8003 Zürich
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01 450 45 42 |
Schweizerischer Kinderschutzbund
Brunnmattstrasse 38,
Postfach 344
3000 Bern 14 |
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031 382 02 33 |
Dr. med Werner Tschan | PO Box 475 | CH-4012 Basel Fon 0041 61 331 61 13 | E-Mail info@bsgp.ch |
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